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   BPatG, 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04   

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https://dejure.org/2009,32384
BPatG, 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04 (https://dejure.org/2009,32384)
BPatG, Entscheidung vom 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04 (https://dejure.org/2009,32384)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 15 W (pat) 37/04 (https://dejure.org/2009,32384)
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  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04
    Dies genügt unter Ausführbarkeitsgesichtspunkten, denn die BGH-Entscheidung "Taxol" (GRUR 2001, 813) fordert lediglich, dass ein gangbarer Weg zur Ausführung der Erfindung zu offenbaren ist.
  • BGH, 27.11.1975 - X ZR 29/75

    Massenweise Herstellung billiger Brillengestelle aus Celluloseacetat -

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04
    Voraussetzung für die Ausführbarkeit einer Erfindung ist hierbei nicht, dass die Patentschrift dem Fachmann so genaue Angaben, z. B. über die Auswahl konkreter, geeigneter Harze, macht, dass er sofort und ohne jeglichen Fehlschlag zu einer Offsetdruckfarbe mit den erstrebten Eigenschaften gelangen kann (BGH GRUR 76, 213 - Brillengestelle).
  • BPatG, 30.07.2003 - 20 W (pat) 305/02
    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04
    Die mit einer solchen Formulierung verbundene begriffliche Breite ist nach ständiger Rechtsprechung aber nicht eine Frage der Klarheit, wenn ein Anspruchsmerkmal allgemein und breit gefasst ist, so dass viele Aspekte und Realisierungen darunterfallen, sondern eine Frage der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit und ist deshalb im Rahmen der Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Tätigkeit zu berücksichtigen (BPatG 20 W (pat) 305/02 - Faksimile-Vorrichtung; in GRUR 1997, 523).
  • BPatG, 20.01.1997 - 20 W (pat) 55/95

    Patentanmeldung - Technische Fähigkeiten des Anspruchsgegenstands

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04
    Die mit einer solchen Formulierung verbundene begriffliche Breite ist nach ständiger Rechtsprechung aber nicht eine Frage der Klarheit, wenn ein Anspruchsmerkmal allgemein und breit gefasst ist, so dass viele Aspekte und Realisierungen darunterfallen, sondern eine Frage der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit und ist deshalb im Rahmen der Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Tätigkeit zu berücksichtigen (BPatG 20 W (pat) 305/02 - Faksimile-Vorrichtung; in GRUR 1997, 523).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04
    Dabei stellt die Patentschrift im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe ihr eigenes Lexikon dar (BGH GRUR 2007, 410 [18] -Kettenradanordnung; GRUR 99, 909 - Spannschraube; Mitt. 00, 105, 106 -Extrusionskopf).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04
    Dabei stellt die Patentschrift im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe ihr eigenes Lexikon dar (BGH GRUR 2007, 410 [18] -Kettenradanordnung; GRUR 99, 909 - Spannschraube; Mitt. 00, 105, 106 -Extrusionskopf).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04
    Ausführungsbeispiele erläutern den Erfindungsgegenstand nämlich nur exemplarisch, aber nicht abschließend (BGH v. 12.2.2008 - X ZR 153/05 Mehrgangnabe = Mitt. 08, 271 L).
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04
    Eine Auslegung unterhalb des technisch verstandenen Wortsinns ist unzulässig, und zwar auch dann, wenn sich die Beschreibung und die Ausführungsbeispiele ausschließlich auf bestimmte Ausführungsbeispiele beschränken, die lediglich einen Teil des weiter zu verstehenden Sinngehalts des Patentanspruchs abdecken (BGH GRUR 07, 309 - Schussfädentransport).
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